Der Senat der Universität Bonn hat eine neue Nutzungsordnung für die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn beschlossen. Diese ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn 52. Jahrgang, Nr. 65, 21. Dezember 2022 (https://hdl.handle.net/20.500.11811/10536) veröffentlicht worden und tritt am 22. Dezember 2022 in Kraft. Sie ersetzt die Benutzungsregelung der ULB vom 22. Februar 2016 (Amtliche Bekanntmachungen 46. Jahrgang, Nr. 7, 24. Februar 2016).
Neues Bibliothekssystem
Eine Anpassung der Nutzungsordnung für die ULB wurde erforderlich, weil die ULB wie alle Hochschulbibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Bibliotheksmanagementsystem einführt, in dem personenbezogene Daten (Stamm- und Nutzungsdaten der Nutzer*innen) teils auch cloudbasiert verarbeitet werden.
Im Februar 2023 wird zunächst ein Testbetrieb des neuen Systems beginnen. Der Start des Produktivbetriebs ist für August 2023 geplant.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren neuen Alma-Webseiten.
Was bedeutet die Änderung für die Nutzer*innen der ULB?
Per E-Mail wurden am 22.12.2022 alle Nutzer*innen, d.h. alle Personen mit gültiger Benutzernummer, über die neue Nutzungsordnung und die Widerspruchsmöglichkeit informiert.
Bitte prüfen Sie ihr Postfach und ggf. Ihren Spam-Ordner. Falls Sie die E-Mail nicht erhalten haben, wenden Sie sich an information@ulb.uni-bonn.de.
Sollten Sie keine Benutzernummer / keinen Bibliotheksausweis haben, sind Sie nicht von der Änderung der Nutzungsordnung betroffen.